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Stärkere Förderung von Energie-Sanierungen

Immobilien- und Hausbesitzer haben nunmehr die Möglichkeit, deutlich mehr Fördergelder als bisher für energieeffiziente Sanierungen zu erhalten.

Höchstsatz um 25.000 Euro angehoben

Der bisherige Förderungshöchstsatz, der von der KfW angeboten wurde, wird um weitere 25.000 Euro auf insgesamt 75.000 Euro angehoben, so dass es sich noch mehr als bisher lohnt, energiesparende Sanierungen am Haus durchführen zu lassen. Diese Neuregelung tritt ab dem ersten April dieses Jahres in Kraft, weshalb Hausbesitzer möglichst bis dahin warten sollten, um dann den entsprechenden Antrag einzureichen.
Auch Immobilien, die bisher nicht als förderungswürdig galten, wie beispielweise Immobilien, deren Bauantrag vor dem 01. Januar 1995 gestellt wurde, können nun Fördermittel erhalten. Die neuen Regelungen besagen außerdem, dass auch für Sanierungen in bezug auf Barrierefreiheit Fördergelder zur Verfügung gestellt werden können.

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