Wie ein Artikel im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vorschreibt, sind Hausbauer seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, einen Teil des Wärmebedarfs für ihren Neubau durch erneuerbare Energien zu decken. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigentümer das Haus selbst bewohnt oder vermietet.
Speziell der Einsatz einer Solaranlage, erfreut sich bei vielen Eigentümern großer Beliebtheit und gilt, insbesondere in Kombination mit einer Brennwertheizung, als effiziente Lösung. Dabei muss folgendes beachtet werden: Pro m² Wonfläche ist die Installation einer 0,04 m² großen Kollektorfläche notwendig. „Bei einem typischen Einfamilienhaus mit 150 m2 Wohnfläche entspricht das 6 m2 Kollektorfläche“, zitiert das Internetportal „frankfurt-live.com“ Rolf Hakel, Finanzierungsexperte der Volksbank Griesheim.
Auch der Einbau von Wärmepumpen spiele beim Hausbau eine immer zentralere Rolle, erklärt Hakel. Großer Vorteil dieser Einrichtung sei, dass die Wärme direkt aus Erdreich, dem Grundwasser oder Luft gespeist werde. Hakel weist daraufhin, dass Bauherren, die sich für diese Energiequelle entscheiden, rund die Hälfte ihres Energiebedarfs damit decken müssen. Nur wer sich für den Einsatz von Biogas entscheidet, sei von Gesetzes wegen zu einer prozentual geringeren Nutzung, nämlich 30 Prozent, verpflichtet.
Mehr klimafreundliches Engagement als gesetzlich vorgeschrieben, kann doppelt attraktiv und profitabel sein: man optimiert zum einen die Energiebilanz des Hauses, zum anderen hat man in vielen Fällen Anspruch auf Fördermittel von Bafa oder KfW-Bank, animiert Hakel zukünftige „Häuslebauer“ zu energieffizientem Bauen.